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Kongress

Fokus Betriebsrat

Diesmal, im Jahr 2009, soll unter dem Motto „Fokus Betriebsrat“ die Arbeit der betrieblichen Interessenvertretung im Mittelpunkt stehen.

Durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehenen Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte ergeben sich für den Betriebsrat umfassende Handlungsmöglichkeiten für eine gute und gesundheitsgerechte Arbeit.

Diese sollen im „Fokus Betriebsrat“ besonders beleuchtet und zusammengefasst werden. Unterschiedliche ExpertInnen berichten über arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse, Projekte und Handlungsmöglichkeiten im Betrieb. Spannende Diskussionen und interessante Arbeitsgruppen werden der eigenen Arbeit neue Impulse geben.

Anerkennung des Kongresses für Betriebs- und Personalräte

Der A+A Kongress ist anerkannt als geeignete Schulungsmaßnahme im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (§ 37 Abs 7) und des Bundespersonalvertretungsgesetzes (§ 46 Abs 7).

Unabhängig von dem Fortbildungsfreistellungsanspruch des einzelnen Betriebsratsmitglieds nach § 37 Abs. 7 BetrVG hat das Betriebsratsgremium den Anspruch, dass von ihm bestimmte Betriebsratsmitglieder (durch Betriebsratsbeschluss) für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen befreit werden, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind (§ 37 Abs. 6 BetrVG)

Anerkennung für die Weiterbildung für Disability Manager
(Certified Disability Management Professional CDMP)

Die Veranstaltung wird durch den DGUV mit 14 Stunden als Weiterbildung für CDMP anerkannt.

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Download der Broschüre "Fokus Betriebsrat"
 

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